Dienstag, 5. Juni 2012

Auftragsbestätigung und Küchengutschein

Manchmal geht es Schlag auf Schlag. Im Postfach lag heute eine Benachrichtigung über ein Einschreiben. Eine Minute zuvor hatte ich das Schreiben zur Ausräumung des Rücktrittsrechts an unseren Berater gesendet. Wieder angestellt und Einschreiben abgeholt. Es ist die Auftragsbestätigung zum Werkvertrag. Daneben gab es noch einen Küchengutschein, den wir aber nicht benötigen. Die
Küche ist schon fast fest in schwedischer Herstellerhand.

Und was lag noch im Fach? Die Unterlagen zum Darlehensvertrag.

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