Montag, 28. Mai 2012

Anwalt zur Vertrags-Prüfung beauftragt

nach dem ersten Durchlesen der Vertragspapiere war es schon klar - da muss jemand her, der versteht was da steht. Beim 2.,3. und 4. Lesen sind einige Dinge sehr viel klarer geworden, das reicht jedoch nicht.

Wir haben über eine Online-Platform einen Auftrag zur Prüfung des Vertrages nebst Auszüge der Bezugsurkunde in Auftrag gegeben und prompt einen Anwalt gefunden. In ein paar Tagen wissen wir mehr.

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